Download für Trainings- und Wettkampfregelung
3G-Regel gilt ab sofort auch für den Sport in Bayern - 13. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 10.09.2021 gültig
Hauptpunkt: ab einer Inzidenz von 35 gilt im Innenbereich eine Testpflicht (Ausnahmen: Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 6 Jahren und Schüler/innen die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen